Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: Brennpunkte der neuen Rechnungslegung
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist im Sommer 2009 in Kraft getreten. Wesentliche Regelungen werden teilweise bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2007 und 2008 (also i.d.R. Geschäftsjahre 2008 und 2009) und vollumfänglich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen (also Geschäftsjahr 2010), wirksam. In verschiedenen Veranstaltungen im September 2009 haben wir Sie mit den Regelungen vertraut gemacht. Alle Folien stehen zum Download zur Verfügung.
Eine allgemeine Information zum BilMoG, aufbereitet anhand von Beispielen, richtet sich an diejenigen, die einen Überblick über die wesentlichen Änderungen durch das BilMoG gewinnen wollen. Entnehmen Sie diese Folien bitte der Datei "BilMoG: Brennpunkte der neuen Rechnungslegung".
Zu insgesamt vier Schwerpunktthemen sind Foliensätze entstanden, die Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung stehen. Es handelt sich um folgende Themen:
Änderungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen (die neuen Anhangvorschriften zu außerbilanziellen Geschäften, Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Abschlussprüferhonorare) sowie Gründe für eine vorgezogene Anwendung des gesamten BilMoG auf das Geschäftsjahr 2009 (Anhangvorschriften)
Latente Steuern
Bewertung von Rückstellungen, insbesondere Altersversorgungsverpflichtungen
Veränderungen beim Konzernabschluss
Wir haben ferner eine marked-up-Änderungsfassung des Handelsbilanzrechts nach BilMoG erstellt. Auch diese Datei steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Anhand dieser Unterlage ist es Ihnen möglich, die textlichen Veränderungen durch das BilMoG bei den relevanten Stellen des HGB einzeln nachzuvollziehen.

